Publikationen und Vorträge

Publikationen und Vorträge aus den Jahren 2011-2018

  • C. Einhaus: Deutscher Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis (2018/12). Wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hatte, sind deutsche Gerichte nicht zuständig für die Erteilung eines deutschen Erbscheins, – auch nicht für Nachlassgegenstände in Deutschland. Dies hat der EuGH jetzt bestätigt. Mehr zum Deutschen Erbschein und Europäischen Nachlasszeugnis
  • C. Einhaus: Erbrecht des Ehegatten (2018/11). Stirbt der Ehegatte und war sein Zugewinn hoch, kann es für den überlebenden Ehegatten wirtschaftlich sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Mehr zum Erbrecht des Ehegatten
  • C. Einhaus: Die Treupflicht des GmbH-Gesellschafters zwischen Ausschüttungs- und Thesaurierungsinteresse (GmbHR 2016, 1177 – 1186), mit Selter
  • C. Einhaus: Neue Erbrechtsverordnung (2015/07). Fortan richtet sich die Erbfolge nicht mehr nach dem Recht des Staates, dem der Erblasser angehörte, sondern nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.  Mehr zur neuen Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012
  • C. Einhaus: Das Verhältnis von sowie Gründe für Ausschließung, Zwangseinziehung und -abtretung (GmbHR 2015, 679 – 686); mit Selter
  • C. Einhaus: Der Notfallkoffer des Unternehmers, Vortrag Hildener Industrie-Verein (2015/01).
  • C. Einhaus: Das schwierige Amt des Testamentsvollstreckers (2014/09). Hin und wieder lehnt der Auserwählte die Übernahme des Amtes ab. Gründe genug gibt es dafür. Mehr zum Amt des Testamentsvollstreckers
  • C. Einhaus: Keine Freiheit ohne Grenzen. Zu Schenkungen nach dem Ehegattentestament (2014/07). Wer sich testamentarisch auf einen Erben festlegt, ist nicht verpflichtet, sein Vermögen für ihn zu erhalten. Dies gilt für Einzel- wie für Ehegattentestamente. Bei Schenkungen an Dritte ist jedoch Vorsicht geboten. Mehr zu Schenkungen nach dem Ehegattentestament
  • C. Einhaus: Geschenkt ist geschenkt …  (2013/08). „… und wiederholen ist gestohlen“, heißt es im Volksmund. Das gilt im Erbrecht nicht uneingeschränkt. Schenkungen können zurückgefordert werden. Mehr zu den Schenkungen
  • C. Einhaus: Erbe gesucht (2013/02). Erbe wird man nach deutschem Recht von selbst. Es bedarf keiner Annahmeerklärung. Wenn der Nachlass aber überschuldet ist, fragt sich manch einer, wie er das Erbe schnellstmöglich wieder los wird. Mehr zur Ausschlagung des Erbes
  • C. Einhaus: Stiftung als Verfügung von Todes wegen (2012/04). Wer eine Stiftung gründen möchte, sich aber noch nicht von seinem Vermögen trennen mag, für den empfiehlt sich u. U. eine gelungene Mischung aus lebzeitiger Gründung und Zuwendung per Testament. Mehr zur Stiftung als Verfügung
  • C. Einhaus: Vergeben und vergessen? (2011/07). Hat sich ein heute pflegebedürftiges Elternteil damals nicht um sein Kind gekümmert, kann es u. U. erfolgreich die Zahlung von Elternunterhalt verweigern. Mehr zur Verwirkung im Elternunterhalt
  • C. Einhaus: Das Bedürftigentestament (2011/05). Für das sozialhilfebedürftige erwachsene Kind vermögender Eltern reicht es u. U. schon aus, wenn es nach dem Tod der Eltern die Früchte deren Nachlasses nutzen kann. Mehr zum Bedürftigentestament

Publikationen und Vorträge aus den Jahren 2007-2010

  • C. Einhaus: Das Behindertentestament (2010/05). Viele Eltern von Kindern mit Behinderung möchten, dass das Kind nach ihrem Tod finanziell gut versorgt ist, nicht jedoch der gesamte Nachlass hierfür aufgezehrt wird. Mehr …
  • C. Einhaus: Erbrechtliche Gestaltungen in Patchwork-Familien (2010/02). Eltern lassen sich voneinander scheiden,- aber nicht von den Kindern. Deshalb steht bei testamentarischen Verfügungen in der Zweit- oder gar Drittehe neben der Absicherung des neuen Partners häufig die der eigenen Kinder im Vordergrund, nicht die der Stiefkinder. Mehr…
  • C. Einhaus: Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch (2008/01). Wer den Pflichtteil entsprechend Berechtigter schmälern will, höhlt ihn durch Schenkungen aus. Der Gesetzgeber hat dem jedoch Grenzen gesetzt.  Mehr …
  • C. Einhaus: Wettlauf mit der Zeit(2008/01) . Zur Bezugsberechtigung vor und nach dem Erbfall. Mehr …
  • C. Einhaus: Essay Elternunterhaltsanspruch, verwendet zur bankinternen Schulung (2007/05). Mehr …
  • C. Einhaus: Johannes Schulte, Testamentsgestaltung, in: ZEV 2007, H. 12; S.XVI, Mehr…