Vorsorge für den Fall von Krankheit und Tod

Nicht nur in Zeiten von Corona wichtig

Corona führt uns gerade in erschreckender Weise vor Augen, wie verletzlich wir sind. Eine Vorsorge für den Fall von Krankheit und Tod ist jedoch, egal ob Unternehmer oder Privatperson, zu jeder Zeit sinnvoll und der Aufwand hierfür gering:

    1. Wahl einer Vertrauensperson zur Vorsorge von Krankheit und Tod 

      Sie benötigen wenigstens eine Person Ihres Vertrauens, die Sie im Fall von schwerer Krankheit kompetent und loyal vertritt. Teilen Sie dieser Person Ihre Entscheidung mit und finden Sie heraus, ob sie überhaupt willens ist, Sie im Notfall zu vertreten.
      Wenn Sie keine Person Ihres Vertrauens finden, mag es sinnvoll sein, sich an hierauf spezialisierte Dienstleister, an die Kammer, an Ihre Bank, Ihren Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden. Besser ein bezahlter Vertreter als kein Vertreter.

    2. Weitergabe der notwendigen Informationen

      Geben Sie an die Person Ihres Vertrauens alle notwendigen Informationen weiter. Hierzu zählen
      • (unternehmensbezogene) Versicherungspolicen;
      • Handelsregisterauszüge;
      • Grundbuchauszüge;
      • Miet- und Leasingverträge;
      • Schlüssel und Zugangscodes;
      • Kerninfos: Status der wichtigsten aktuellen Aufträge, wichtigste Kunden und Lieferanten, bestehende Bankverbindungen, Vermögensaufstellungen, Einkommensteuerbescheid, Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre,
      • Weitere wichtige Kontakte: Ihr Sachbearbeiter beim Finanzamt, Hausbank, Steuerberater, Rechtsanwalt usw.

    3. Vollmacht zur Vorsorge von Krankheit und Tod 

      Statten Sie die Person Ihres Vertrauens mit Kompetenz aus. Als Unternehmer erteilen Sie ihr Einzel-, Gesamt-, oder halbseitige Gesamtprokura, General-, Art- oder Spezialhandlungsvollmacht. Sie haben die Wahl.
      Als Privatmensch erteilen Sie eine Vorsorgevollmacht, die Vertretungsmacht für alle Fragen des Alltags, gesundheitliche wie finanzielle, einräumt. Sie gilt im Außenverhältnis unbeschränkt, im Innern nur dann, wenn Sie schwer erkrankt sind, Ihre Rechtsgeschäfte also nicht mehr selbst tätigen können.
      Ergänzend hierzu sollten Sie Ihrer Vertrauensperson mit dem dafür vorgesehenen Formular Ihrer Hausbank eine Kontovollmacht erteilen. Bei Vorlage selbst errichteter oder notariell beurkundeter Vollmachten prüft eine eigens hierfür eingerichtete Abteilung der Bank zunächst die Verwendbarkeit des Schriftstücks für den vorgegebenen Zweck. Das kann wertvolle Zeit kosten.
      Vielleicht erschrecken Sie bei dem Gedanken daran, dass Sie sich mit diesen Vollmachten einem anderen bedingungslos ausliefern. Bitte bedenken Sie aber, dass Ihnen nur eine mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattete Person schnell und effektiv im Gespräch mit Familienangehörigen, Ärzten, Banken, und Behörden helfen kann. Dafür haben Sie die Person Ihres Vertrauens (s. 1. oben) ausgewählt.

    4. Patientenverfügung, Testament und Bestattungsvorsorgevertrag.

      In der Patientenverfügung legen Sie fest, auf welche Art Sie sterben möchten. Mit oder ohne Wiederbelebungsversuchen, mit oder ohne künstliche Beatmung usw. Je genauer die Verfügung abgefasst ist, umso mehr dürfen Sie erwarten, dass sie von den Ärzten umgesetzt wird.
      Das Notfall-Testament regelt, wer mit Ihrem Tod Ihr Rechtsnachfolger wird. Für Unternehmer gilt: Erbrecht und Gesellschaftsrecht dürfen nicht voneinander abweichen. Werfen Sie also vor Abfassung Ihres Testamentes einen Blick in den Gesellschaftsvertrag! Vermeiden Sie Erbengemeinschaften und wählen Sie eine eindeutige Terminologie! Dazu gehört auch, den Erben nicht mit dem Vermächtnisnehmer zu verwechseln. Nicht eindeutige Testamente sind besonders streitanfällig. Verwahren Sie das Testament abschließend an einem sicheren Ort, beispielsweise dem Nachlassgericht!
      Wenn Sie außerdem sicher gehen wollen, dass Ihre Bestattung wunschgemäß verläuft, sollten Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen.
      Eine Vorsorge für den Fall von Krankheit und Tod macht immer Sinn. Sie führt nicht dazu, dass man eher erkrankt oder stirbt. Sie beruhigt.

 

Vorstehende Hinweise zur Vorsorge von Krankheit und Tod machen eine versierte rechtsanwaltliche Beratung nicht entbehrlich.

Rechtsanwältin Dr. Carola Einhaus, Düsseldorf