Mandanten und Mandate

Meine Mandanten* sind Menschen, die nach dem Tod eines Anderen oder bei Pflegebedürftigkeit eines Elternteils vor rechtlichen Problemen stehen.

Meine Rechtsgebiete sind das Erbrecht nach dem Erbfall und der Elternunterhalt.

Rechtsanwältin Fr. Dr. Carola Einhaus

fotografiert von: Jochen Rolfes

Mandate im Erbrecht können sein

nach dem Erbfall u. a.

  • die Beantragung des Erbscheins;
  • die Errichtung und Abgabe der „Angaben zum Wert des Nachlasses“ gegenüber dem Nachlassgericht;
  • die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft;
  • die Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen;
  • die Errichtung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung;
  • die Auseinandersetzung mit dem Testamentsvollstrecker.

Mandate im Elternunterhalt können sein

vor Eintritt der elterlichen Pflegebedürftigkeit u. a.

  • die Beratung bzgl. der gesetzlichen Unterhaltspflicht von (Enkel-) Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen (Groß-)Eltern;
  • die Berechnung des aktuellen Bedarfs der pflegebedürftigen (Groß-)Eltern unter Berücksichtigung deren Bedürftigkeit;
  • die Berechnung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen (Enkel-) Kindes;
  • die Beratung bzgl. Maßnahmen zum Schutz des Einkommens und Vermögens von elternunterhaltspflichtigen (Enkel-)Kindern und

 

nach Eintritt der elterlichen Pflegebedürftigkeit u. a.

  • die Auskunft über Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Sozialhilfeträger;
  • die Prüfung und Korrektur der Unterhaltsberechnung des Sozialhilfeträgers;
  • die Verhandlung mit dem Sozialhilfeträger über die Höhe des Elternunterhaltsanspruchs zur Erhaltung des Familienfriedens.