Mandanten und Mandate

Meine Mandanten* sind Menschen, die nach dem Tod eines Anderen oder bei Pflegebedürftigkeit eines Elternteils vor rechtlichen Problemen stehen.

Meine Rechtsgebiete sind das Erbrecht nach dem Erbfall und der Elternunterhalt.

fotografiert von: Jochen Rolfes

Mandate im Erbrecht können sein

nach dem Erbfall u. a.

  • die Beantragung des Erbscheins;
  • die Errichtung und Abgabe der „Angaben zum Wert des Nachlasses“ gegenüber dem Nachlassgericht;
  • die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft;
  • die Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen;
  • die Errichtung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung;
  • die Auseinandersetzung mit dem Testamentsvollstrecker.

Mandate im Elternunterhalt können sein

vor Eintritt der elterlichen Pflegebedürftigkeit u. a.

  • die Beratung bzgl. der gesetzlichen Unterhaltspflicht von (Enkel-) Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen (Groß-)Eltern;
  • die Berechnung des aktuellen Bedarfs der pflegebedürftigen (Groß-)Eltern unter Berücksichtigung deren Bedürftigkeit;
  • die Berechnung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen (Enkel-) Kindes;
  • die Beratung bzgl. Maßnahmen zum Schutz des Einkommens und Vermögens von elternunterhaltspflichtigen (Enkel-)Kindern und

 

nach Eintritt der elterlichen Pflegebedürftigkeit u. a.

  • die Auskunft über Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Sozialhilfeträger;
  • die Prüfung und Korrektur der Unterhaltsberechnung des Sozialhilfeträgers;
  • die Verhandlung mit dem Sozialhilfeträger über die Höhe des Elternunterhaltsanspruchs zur Erhaltung des Familienfriedens.