Meine Mandanten* sind Menschen, die nach dem Tod eines Anderen oder bei Pflegebedürftigkeit eines Elternteils vor rechtlichen Problemen stehen.
Meine Rechtsgebiete sind das Erbrecht nach dem Erbfall und der Elternunterhalt.
fotografiert von: Jochen Rolfes
Mandate im Erbrecht können sein
nach dem Erbfall u. a.
- die Beantragung des Erbscheins;
- die Errichtung und Abgabe der „Angaben zum Wert des Nachlasses“ gegenüber dem Nachlassgericht;
- die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft;
- die Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen;
- die Errichtung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung;
- die Auseinandersetzung mit dem Testamentsvollstrecker.
Mandate im Elternunterhalt können sein
vor Eintritt der elterlichen Pflegebedürftigkeit u. a.
- die Beratung bzgl. der gesetzlichen Unterhaltspflicht von (Enkel-) Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen (Groß-)Eltern;
- die Berechnung des aktuellen Bedarfs der pflegebedürftigen (Groß-)Eltern unter Berücksichtigung deren Bedürftigkeit;
- die Berechnung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen (Enkel-) Kindes;
- die Beratung bzgl. Maßnahmen zum Schutz des Einkommens und Vermögens von elternunterhaltspflichtigen (Enkel-)Kindern und
nach Eintritt der elterlichen Pflegebedürftigkeit u. a.
- die Auskunft über Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Sozialhilfeträger;
- die Prüfung und Korrektur der Unterhaltsberechnung des Sozialhilfeträgers;
- die Verhandlung mit dem Sozialhilfeträger über die Höhe des Elternunterhaltsanspruchs zur Erhaltung des Familienfriedens.