Potentielle Erben sind sich ihres Erbanspruchs sicher?
Viele potentielle Erben sind sich ihres vermeintlichen Erbanspruchs über viele Jahre sehr sicher – zu sicher, wie sich oft nachträglich herausstellt. Allein das geduldige Abwarten bis zum Eintritt des Todes des nahen Angehörigen begründet entgegen der Ansicht vieler ursprünglich unerfahrener, nun aber gereifter „Fast-Erben“ noch keinen tatsächlichen Erbanspruch. So wie sich auch in eine langjährige stabile Beziehung nahezu unbemerkt ein unliebsamer Dritter einschalten kann, läuft dies gar nicht so selten in Erbfällen. Der Ruf nach juristischer Hilfe tönt dann nach der Beerdigung und der Verteilung des Nachlasses oftmals umso lauter. Wie also kommt es zu einer solchen überraschenden Situation und was kann man tun, um ein buchstäblich böses Erwachen möglichst zu vermeiden?
Publikationen und Vorträge
- Elternunterhalt – Warum ich dagegen bin
- Zum 01.01.2026 wieder angemessener Selbstbehalt im Elternunterhalt
- OLG Celle erklärt testamentarische Verfügung für sittenwidrig
- „Erbbetrug unter Geschwistern“
- Elternunterhalt Rechner 2025
- Coronabedingte Isolation hat „Erbschleicherei“ begünstigt
- Wenn schon Teilungsversteigerung dann richtig!
- Immer Ärger mit dem Pflichtteil
- Wie unliebsame Erbfolgen entstehen und wie sie vermieden werden können
- Wegfall des Angemessenen Selbstbehalts in der Düsseldorfer Tabelle
- Jetzt noch schnell Pflichtteilsanspruch sichern!
- Buchbesprechung zur Vermögensnachfolge
- Buchbesprechung zum „Praxiskommentar Erbrecht“
- Gefährdung durch Covid- 19 entbindet nicht von der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Das Nottestament vor drei Zeugen
- Vorsorge für den Fall von Krankheit und Tod
- Ohne Erbe – Aber nicht ohne Rechte!