Warum ich gegen Elternunterhalt bin?
Nach meiner fast 20jährigen Erfahrung gibt es zwei Arten elternunterhaltspflichtiger Kinder:
Bei der einen Art ist es so, dass das Kind als einziges und / oder erstes Mitglied in der Familie studiert und wegen jahrelanger harter Arbeit nun über ein Jahresbruttoeinkommen i. H. v. über 100.000, – EUR verfügt. Zu den heute bedürftigen Eltern besteht ein guter bis sehr guter Kontakt, weshalb das Kind im ersten Gespräch immer meint entschuldigend erwähnen zu müssen, dass es wohl bereit sei, für die Eltern zu sorgen, aber doch eben nicht erzwungenermaßen … Das Verhältnis zu den Geschwisterkindern ist mal mehr mal weniger gut. Jedenfalls liegt das Einkommen dieser Geschwisterkinder immer unter 100.000, – EUR.
Bei der anderen Art ist es so, dass das bedürftige Elternteil getrunken hat, abgehauen ist, das Kind geschlagen oder es an die Heizung gebunden hat etc. Jedes dieser Kinder befindet sich dauernd oder immer mal wieder in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung.
Kommt die Frage nach Zahlung von Elternunterhalt auf, stört dies bei der zuerst genannten Art erheblich das gute Verhältnis des Kindes zu dem bedürftigen Elternteil. Es wird erwogen, aus strategischen Gründen Vollmachten zurückzugeben, oder sich im Heim nicht mehr blicken zu lassen, um nicht angesprochen zu werden. Das Kind, vormals stolz auf das Erreichte, versucht, in der Familie oder im Internet keinen Anhaltspunkt für die Höhe seines Einkommens zu geben. Neid gegenüber dem Geschwisterkind entsteht, das sich schon immer weniger angestrengt hat und nun auch kein Elternunterhalt zahlen muss.
Die zuletzt genannte Art von Kindern bucht wieder neue Termine bei ihrem Therapeuten.
Bei beiden Arten von Kindern handelt es sich um Menschen, die nicht nur wegen ihres Einkommens einen immens wichtigen Betrag zum Gelingen unseres Staatswesens beitragen. Sie sollten unterstützt, nicht bestraft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Carola Einhaus
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