Elternunterhalt nach Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 01.01.2020
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Kinder mit einem Jahres-Bruttoeinkommen unter 100.000,- EUR können seitdem nicht mehr zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden. Gemäß § 94 Abs. 1a S. 3 SGB XII ist ein solches Einkommen unter der Jahresobergrenze zu vermuten. Nach § 14 IV APG NRW bleiben außerdem Unterhaltsansprüche pflegebedürftiger Personen gegen ihre Kinder wegen der Gewährung von Pflegewohngeld unberücksichtigt. Rufen Sie mich gern an, wenn Sie sich aufgrund Ihres Einkommens oder Vermögens vor einer Inanspruchnahme wegen Elternunterhalt fürchten oder bereits eine Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Nach meinem Eindruck zunehmend macht der Sozialhilfeträger Ansprüche des bedürftigen Elternteils auf Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung gemäß § 528 Abs. 1 BGB gegen das Kind geltend. Hier eröffnen Gesetz und Rechtsprechung verschiedene Möglichkeiten der Gegenwehr, zu denen ich Sie gern berate.
Aktuelles:
Elternunterhalt Rechner 2025 – Neues zur Berechnung von Elternunterhalt
Wie zuverlässig ist ein Elternunterhalt Rechner in 2025?
Der Elternunterhalt Rechner ist ein begehrtes Tool, zur Berechnung, ob das netto Einkommen eines Kindes unter 100.000 Euro liegt.
Publikation: Wie unliebsame Erbfolgen entstehen und wie sie vermieden werden können
Prof. Dr. Joerg Andres und Dr. Carola Einhaus berichten in der „GmbH intern“
Wegfall angemessener Selbstbehalt in Düsseldorfer Tabelle
Ab dem 01.01.2021 ist der angemessene Selbstbehalt nicht mehr in der Düsseldorfer Tabelle definiert!
Für das elternunterhaltspflichtige Kind mit einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000, – EUR bedeutet dies erfreulicherweise, dass der Sozialhilfeträger nun eindeutig unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Umstände des Einzelfalls einen „angemessenen Eigenbedarf“ des elternunterhaltspflichtigen Kindes selbst beziffern muss.