Erbrecht

Das Erbrecht teilt sich für den Rechtsanwalt grob in zwei Abschnitte, den vor dem Erbfall und den danach. Vor dem Erbfall hat der Testierende die Chance, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod frei zu verfügen. Nutzt er diese Gelegenheit nicht oder ist das Testament unpräzise, kommt es häufig zum Streit um das Erbrecht.

Vor dem Erbfall

Mit Ihrem Testament können Sie letztmals maßgeblich Einfluss auf Ihre Umgebung nehmen. Deshalb ist es so wichtig, dass es nicht „von der Stange“ gekauft, also aus Internet oder Büchern abgeschrieben, sondern „maßgeschneidert“ Ihren Bedürfnissen angepasst wird. Sie benötigen einen echten Spezialisten hierfür.

Ich behaupte, dass ein Rechtsanwalt auf Dauer nicht gleichermaßen kompetent vor und nach dem Erbfall tätig sein kann. Dafür sind die Anforderungen in jedem der beiden Bereiche zu hoch.

Meine Domäne ist das klassische Anwaltsgeschäft, das Streiten für den Mandanten nach dem Erbfall. Für alle erbrechtlichen Probleme davor nenne ich Ihnen gern versierte, freundliche und zuverlässige Kollegen.

 

 

Aktuelles:

Live online Seminar beim DAI

Dr. Carola Einhaus und Prof. Dr. Tilman Wetterling: Der testierunfähige Erblasser – aus Sicht der Anwaltschaft und Medizin

Zum Seminar des Deutschen Anwaltsinstitut e. V.

Nach dem Erbfall

Wir alle sind Bindeglieder eines in jeder Hinsicht komplizierten sozialen Netzes, dass sich „Familie“ nennt. Wenn ein wichtiges Teil davon stirbt, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder schweißt dieses traurige Ereignis alle Beteiligten enger als bisher zusammen, oder das Netz zerreißt in der Auseinandersetzung um Geld, Immobilien oder persönliche Gegenstände des Verstorbenen. Die Folge ist oft ein erbitterter Streit unter den Erben oder mit dem enterbten Pflichtteilsberechtigten.

Leider beobachte ich in meiner Praxis in den letzten Jahren gehäuft Fälle, in denen es zu, nennen wir es, „überraschenden“, Erbschaften kommt; Erbschaften aufgrund gezielter Isolation des betagten, kranken, oft auch sturköpfigen Erblassers inkl. Verleumdung seiner nächsten Angehörigen bei ihm. Profiteure solcher Erbschaften sind einzelne Kinder, zunehmend aber auch Familienfremde, aus allen Schichten der Gesellschaften, quer durch alle Berufsstände. Erbschaftstreitigkeiten dieser Art weisen einen neuen, unheimlichen Grad an Aggressivität auf.

Die streitige Erbauseinandersetzung ist meine Spezialität. Alle meine Mandate im Erbrecht handeln davon. Nach meiner Überzeugung ist Ruhe und irgendwann vielleicht auch Frieden nach einem Erbschaftsstreit nur dort möglich, wo die rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen aller Beteiligten geklärt sind. Dies kann außergerichtlich geschehen, notfalls muss das Gericht entscheiden. Hier wie dort bin ich, selbst Ehefrau, Mutter, Tochter und Schwester, mit Leidenschaft für Sie tätig.

Dazu erforschen wir als erstes den Sachverhalt, damit es nach Möglichkeit später nicht zu unliebsamen Entdeckungen kommt. Darauf aufbauend ermittle ich juristisch sauber unter Zuhilfenahme von neuester Rechtsprechung und Literatur Ihren erbrechtlichen Anspruch. Bei dessen Durchsetzung bin ich mitunter sehr pragmatisch und innovativ. Allerdings handele ich nie ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen. Bitte beachten Sie, dass ich für den Mandanten aber nicht mit Kollegen streite. Wenn Sie also einen „harten Hund“ in dem Sinne möchten, dass Ihr Rechtsanwalt unsachlich und persönlich die Gegenseite bzw. deren Rechtsbeistand angeht, sind Sie bei mir falsch. Wenn Sie aber jemanden suchen, der zäh und absolut parteiisch an Ihrer Seite für Ihren erbrechtlichen Anspruch kämpft, rufen Sie mich gerne an.

Die Erbauseinandersetzung ist für alle Beteiligten eine sehr nervenaufreibende Zeit, die viele Fragen manchmal auch erst am späten Sonntagabend aufkommen lässt. Deshalb habe ich dafür gesorgt, dass meine Kanzlei grds. an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag, telefonisch für Sie zu erreichen ist. Schriftsätze gehen Ihnen grds. vor Versendung im Entwurf zu, damit Sie Änderungswünsche einbringen können. Schreiben oder Schriftsätze, die ich erhalte, werden möglichst zeitnah an Sie weitergeleitet. So sind Sie immer über den Verfahrensstand informiert.

Empfehlungen von der Fachanwältin für Erbrecht

Bei einem sich ankündigenden Streit unter Erben empfiehlt der versierte Rechtsanwalt für Erbrecht zunächst die Prüfung der Rechtslage, denn diese stimmt nicht immer mit dem Bauchgefühl überein.